Energieberatung

Informationen über den Energieausweis

Ab 01.08.2008 ist der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden.

Künftig wird er auch für bestehende Gebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines Nutzerwechsels, also beim Verkauf oder der Neuvermietung. Betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Der Energieausweis soll:

  • Ein einfaches Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden (Wärmeschutz, Heiztechnik) schaffen
  • Den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen
  • Mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen – für Eigentümer und Vermieter ebenso wie für Kauf- und Mietinteressenten
  • Energiesparpotentiale aufzeigen
  • Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden geben.

Sprechen Sie mit unseren dafür ausgebildeten Ingenieuren, Technikern und Energieberatern oder fordern Sie weitere Informationen unter info@schlering.de an.