Ab 01.08.2008 ist der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden.
Künftig wird er auch für bestehende Gebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines Nutzerwechsels, also beim Verkauf oder der Neuvermietung. Betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis soll:
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