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Wo gibt es günstiges Darlehen oder Fördermittel für mein Vorhaben? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um von einer Förderung profitieren zu können? Was wird überhaupt bezuschusst? Fragen über Fragen, die wir Ihnen gerne detailliert in einem persönlichen Gespräch beantworten. Hier verschaffen Sie sich aber schon mal einen Überblick.
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Energiesparen wird vom Staat belohnt

Stand: September 2020

Je nachdem, für welche Heizlösung Sie sich entscheiden, gibt es möglicherweise attraktive Zuschüsse und Fördermittel, z. B. für:

Brennwertheizung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Ihr neues Gerät indirekt mit bis zu 30% der förderfähigen Kosten. Der genaue Fördersatz richtet sich dabei nach der Art der Heizung.

Wenn Sie Ihre bestehende Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung ersetzen lassen, haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Austauschprämie in Höhe von 10% obendrauf. Das bedeutet, statt 30% werden nun bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten für diese Maßnahme bezuschusst.

Weitere Zuschüsse, Förderungen und Kredithilfen können unter Umständen durch die KfW-Bank oder in Form von Förderprogrammen der Kommunen möglich sein.

Brennstoffzellenheizung

Für die Brennstoffzelle und das Blockheizkraftwerk gibt es KfW-Fördermittel. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungs­klasse Ihres Brenn­stoff­zellen­systems. Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus einem Fest­betrag von 5.700 Euro und einem leistungs­abhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung.

Holzheizungen

Wenn Sie beim Neubau eine Holzheizung in Betracht ziehen bzw. Ihr altes Heizsystem mit einer Holzheizung austauschen, können Sie eine Förderunterstützung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einplanen. Gefördert wird dabei die Installation von Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Weiterhin ist wichtig, dass der zu fördernde Holzkessel mindestens 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung hat und die technischen Voraussetzung vom BAFA erfüllt. Die Förderhöhe variiert und erreicht z. B. beim Austausch einer Ölheizung in einem Bestandsgebäude 45% der förderfähigen Kosten.

Weitere Zuschüsse, Förderungen und Kredithilfen können durch die KfW-Bank oder in Form von Förderprogrammen durch das Bundesland oder die Kommunen möglich sein.

Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe entlasten Sie die Umwelt und sichern sich dauerhaft niedrige Energiekosten. Der CO2-Ausstoß stagniert, da keine fossilen Energieträger mehr verbrannt werden müssen. Diesen Beitrag zum Klimaschutz fördert der Staat mit attraktiven Programmen. So erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lukrative, direkte Zuschüsse, die in der Höhe abhängig von der eingesetzten Technik sind.

Weitere Zuschüsse, Förderungen und Kredithilfen können durch die KfW-Bank oder in Form von Förderprogrammen der Kommunen möglich sein.

Solarthermie

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Solarthermie. Die Zuschüsse gibt es im Neubau zur kombinierten Heizungsunterstützung sowie im Gebäudebestand für Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur kombinierten Heizungsunterstützung. Wichtig ist, dass Sie die Solarthermie-Förderung noch vor dem Einbau der Technik beantragen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Der Fördersatz beträgt seit 01.01.2020 maximal 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser erhöht sich auf 45%, wenn Ihre Solarthermieanlage mit einer Biomassanlage oder Wärmepumpe kombiniert wird. Gleiches gilt, wenn Sie eine bestehende Ölheizung ersetzen.

Weitere Zuschüsse, Förderungen und Kredithilfen können unter Umständen durch die KfW-Bank oder in Form von Förderprogrammen der Kommunen möglich sein.

Wann Sie die Fördermittel beantragen müssen und wie hoch die Förderung im Detail ist, erfahren Sie von Ihrem Schlering-Fördermittelexperten. Alles Wichtige zur Heizungsförderung erklären wir Ihnen vorab in einem persönlichen Gespräch.

(Alle Angaben ohne Gewähr und unter Vorbehalt. Irrtum und Änderungen möglich. Wir garantieren nicht den immer aktuellsten Stand der Angaben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderleistungen. Stand der Informationen: September 2020)

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